Zur (Nicht-)Anwendbarkeit desArt. 6 OBG bei Firmenfahrzeugen – Besprechung von BGE 144 I 242*
Inhaltsübersicht:
- I. Einleitung
- II. Rechtsprechung und Lehre zum Adressatenkreis des Art. 6 OBG
- III. Art. 6 OBG: mögliche Grundlage für die Verantwortlichkeit von Unternehmen?
I. Einleitung
Fahrzeuglenker, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, jedoch nicht eruierbar sind, können dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Person auf dem Radar-Foto nicht hinreichend deutlich erkennbar ist. In diesen Fällen soll die Busse über Art. 6 OBG dem Halter des Fahrzeugs auferlegt werden. Adressat der Norm ist nicht der…
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