Erste Erfahrungen mit dem Beweisrecht
insbesondere Zeugen, Auskunftspersonen und Sachverständige 1
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Befragung im Allgemeinen
- III. Befragung der beschuldigten Person
- IV. Zeugen
- V. Auskunftspersonen
- VI. Gutachten
- VII. Verwertung von Beweisen
- VIII. Schlussbemerkungen
I. Einleitung
Nachdem die eidgenössische Strafprozessordnung seit beinahe zwei Jahren in Kraft steht, rechtfertigt sich eine erste Bestandesaufnahme zum Beweisrecht. Im Vordergrund stehen dabei die Befragung von Personen sowie Fragen der Beweisverwertung. In diesem Zusammenhang ist die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit zu berücksichtigen.
II. Befragung im Allgemeinen
In der Art und Weise der Durchführung der Einvernahme ist die befragende Behörde unter dem Vorbehalt der Befolgung der Regeln von Art. 140 StPO weitgehend frei. Insbesondere bestehen keine Vorschriften, zu welchem Zeitpunkt die Befragung anzusetzen ist, also beispielsweise vor oder nach einer bestimmten Prozesshandlung oder einer anderen Einvernahme etc.2
Nach Art. 146 Abs. 1 StPO ist vom Grundsatz auszugehen, dass die Personen, welche im Strafverfahren befragt werden sollen, grundsätzlich getrennt einzuvernehmen sind. Dadurch soll bezweckt werden, die Unbefangenheit der betreffenden…