Stichwörter: Beweiserhebung und Beweisverwertbarkeit, Einvernahmen, Teilnahmerechte bei Beweiserhebungen, Einvernahme der beschuldigten Person, Zeuginnen und Zeugen, Auskunftsperson, Sachverständige
Art. 158 Abs. 1 lit. a StPO i.V.m. 141 Abs. 1 und 158 Abs. 2 StPO: Anforderungen an den Tatvorhalt zu Beginn der ersten Einvernahme der beschuldigten Person; absolute Unverwertbarkeit der…
Art. 83, 130, 131 und 141 StPO: notwendige Verteidigung; Verwertbarkeit von Aussagen eines Beschuldigten ohne Beisein der Verteidigung. Art. 83, 130, 131 et 141 CPP: défense obligatoire; possibilité d’exploiter…