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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2009 | S. 95–98Es folgt Seite №95

Nr. 20 Obergericht Bern, Urteil vom 14. August 2008 i.S. A. gegen Generalprokuratur des Kantons Bern (Appellation) – SK-Nr. 177/2008

Art. 322sexies, 322octies StGB: Konkretisierung des «nicht gebührenden» Vorteils, Erfordernis zukunftsgerichteter Vorteilsgewährung.

Der Tatbestand der Vorteilsannahme erfasst auch die indirekte Selbstbegünstigung. Bei der Frage des «nicht gebührenden» Vorteils – in casu bejaht bei Zuwendungen im Wert von CHF 600.– – sind das potentielle Auftragsvolumen des Vorteilsgebers und die Einkommens- und…

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