Beschlagnahmefähigkeit von Befragungsprotokollen und Ermittlungserzeugnissen interner Untersuchungen
Inhaltsübersicht:
- I. Einführung
- II. Herausgabepflicht (Art. 265 StPO)
- III. Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO)
- 1. Im Grundsatz
- 2. In casu
- IV. Erkenntnisse
I. Einführung
Verdichten sich Anzeichen von strafrechtsrelevanten Ungereimtheiten innerhalb eines Unternehmens, will die Unternehmensleitung dem Verdacht – in Erfüllung ihrer gesellschaftsrechtlichen Überwachungspflichten – regelmässig eigenhändig nachgehen, d.h. ohne vorgängige Einschaltung staatlicher Behörden. Das erlaubt es der Gesellschaft, ihre Optionen in arbeits-, haftungs- und strafrechtlicher Hinsicht ohne Einflussnahme durch Behörden oder Dritte zu prüfen und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen.1
Betriebsinterne Überprüfungen können aber auch staatlicherseits durch Untersuchungseinleitung und Informationsbegehren angestossen werden. Gerade das Vorgehen der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC in Verbindung mit dem Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) oder des Department of Justice (DOJ), deren jeweilige Auskunftsbegehren mit erheblichem rechtlichem und faktischem Zugzwang verbunden sind, bewirkt oftmals, dass die adressierten Unternehmen in…