Gestärkte Position der Privatklägerschaft im Strafbefehlsverfahren – Anmerkungen zu BGer 6B_188/2015 vom 30. Juni 20151
Inhaltsübersicht:
- I. Vorbemerkungen
- II. Ausgangslage
- III. Die Beteiligung der geschädigten Person im Strafverfahren
- IV. Konsequenzen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung für die Praxis
- V. Fazit
I. Vorbemerkungen
Die Privatklägerschaft tritt im Vorverfahren neben der beschuldigten Person als Partei auf, dies mit allen damit verbundenen Rechten. Gerade aber im in der Praxis in grosser Anzahl anzutreffenden Strafbefehlsverfahren scheinen die Möglichkeiten der Privatkläger aktiv auf den Entscheid Einfluss zu nehmen auf den ersten Blick eingeschränkt. Der Umfang der Rechte der Privatkläger,
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