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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2023 | S. 82–87Es folgt Seite №82

Nr. 9 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 13. September 2021 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen A. – 6B_184/2020

Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB: gewerbsmässiger Betrug.

Nach Art. 146 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer in Bereicherungsabsicht jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt. Handelt der Täter mit einer gewissen…

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