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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2012 | p. 295–297Es folgt Seite №295

Nr. 46 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 24. Januar 2011 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_631/2010

Art. 81 Abs. 1 lit. b, 107 Abs. 2 BGG: ​Verbotderreformatioinpeius; Beschwerderecht; Rückweisung.

Das Bundesgericht kann auf die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und die Rückweisung ​der Sache zur ergänzenden Sachverhaltsfeststellung an die Vorinstanz verzichten, wenn absehbar ist, dass diese das Strafmass nicht zu beeinflussen vermögen. (Regeste des Anmerkungsverfassers)

Ar…

[…]