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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2023 | p. 193–197Es folgt Seite №193

Nr. 22 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 13. April 2022 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_540/2021

Art. 399, 406 und 407 Abs. 1 lit. b StPO: Einlegung der Berufung im schriftlichen Verfahren; überspitzter Formalismus.

Für die Einlegung der Berufung sieht die StPO ein zweistufiges Verfahren vor. Nach Art. 399 Abs. 1 StPO ist die Berufung dem erstinstanzlichen Gericht innert zehn Tagen seit Eröffnung des Urteils schriftlich oder mündlich zu Protokoll anzumelden. Nachdem die Berufung angemeldet wurde,…

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