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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2023 | p. 337–345Es folgt Seite №337

Nr. 34 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 22. Dezember 2022 i.S. A. gegen Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus – 6B_563/2021

Art. 131 Abs. 3, 141 Abs. 1 und 181 Abs. 2 StPO: Sicherstellung der notwendigen Verteidigung; Folgen der unterbliebenen Rechtsbelehrung der Auskunftsperson.

Sind die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung gemäss Art. 130 und 131 StPO erfüllt, so ist die Verteidigung nach der ersten Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft, jedenfalls aber vor Eröffnung der Untersuchung sicherzustellen. Wurden…

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