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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2022 | p. 16–23Es folgt Seite №16

Nr. 4 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 23. Februar 2021 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau – 1B_620/2020

Art. 81 Abs. 1 BGG; Art. 56 lit. f StPO: Beschwerde in Strafsachen der Staatsanwaltschaft; Befangenheit des Staatsanwaltes.

Die Staatsanwaltschaft ist unter den Voraussetzungen von Art. 81 Abs. 1 BGG zur Beschwerde in Strafsachen befugt. Das rechtlich geschützte Interesse der Staatsanwaltschaft an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids leitet sich aus dem staatlichen Strafanspruch ab,…

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