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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2009 | p. 196–200Es folgt Seite №196

Nr. 38 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 27. November 2008 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen H. C. und E. A. – 6B_522/2008, BGE 135 IV 27 (gekürzter Abdruck)

Art. 53 StGB: verfahrensrechtliche Umsetzung der Wiedergutmachung.

Wird das bewirkte Unrecht umgehend ausgeglichen, kann die Untersuchungsbehörde von einer ​Strafverfolgung absehen. Ist die ​Strafverfolgung bereits im Gang, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen oder von einer Überweisung an das Gericht absehen. Sind die Wiedergutmachungsvoraussetzungen erst im Gerichtsverfahren…

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