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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2009 | p. 196–200Es folgt Seite №196

Nr. 38 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 27. November 2008 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen H. C. und E. A. – 6B_522/2008, BGE 135 IV 27 (gekürzter Abdruck)

Art. 53 StGB: verfahrensrechtliche Umsetzung der Wiedergutmachung.

Wird das bewirkte Unrecht umgehend ausgeglichen, kann die Untersuchungsbehörde von einer Strafverfolgung absehen. Ist die Strafverfolgung bereits im Gang, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen oder von einer Überweisung an das Gericht absehen. Sind die Wiedergutmachungsvoraussetzungen erst im Gerichtsverfahren…

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