Gesetzgebung — Législation — Legislazione
Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren
Die Rechtsgrundlage für die Anordnung der Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren tritt am 1.3.2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat am 18.12.2020 entschieden.1
Die neuen Bestimmungen (Art. 364a und 364b StPO) sollen eine bestehende Gesetzeslücke schliessen und verhindern, dass gefährliche Täter mangels Rechtsgrundlage in Freiheit entlassen oder…
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