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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2021 | S. 156–158Es folgt Seite №156

Gesetzgebung — Législation — Legislazione

Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren

Die Rechtsgrundlage für die Anordnung der Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren tritt am 1.3.2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat am 18.12.2020 entschieden.1

Die neuen Bestimmungen (Art. 364a und 364b StPO) sollen eine bestehende Gesetzeslücke schliessen und verhindern, dass gefährliche Täter mangels Rechtsgrundlage in Freiheit entlassen oder…

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