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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2023 | p. 2–8Es folgt Seite №2

Nr. 1 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 19. November 2021 i.S. Oberstaatsanwaltschaft ​des Kantons Zürich gegen A. – 1B_589/2021

Art. 64 Abs. 1 und 369 Abs. 7 StGB: Verwahrung; Sicherheitshaft; Berücksichtigung früherer Straftaten.

Hat der Täter eine unter Art. 64 Abs. 1 StGB fallende Straftat verübt, so ordnet das Gericht die Verwahrung an, wenn aufgrund der Persönlichkeitsmerkmale ​des Täters, der Tatumstände und seiner gesamten Lebensumstände ernsthaft zu erwarten ist, dass er weitere Taten dieser Art begeht (lit. a). Sind…

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