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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2014 | S. 357–361Es folgt Seite №357

Aus- und Fernwirkungen ​des Redaktionsgeheimnisses

Bemerkungen zu BGE 140 IV 108

I. Einleitung

Das Bundesgericht hat die Tragweite ​des Redaktionsgeheimnisses erheblich ausgeweitet. Sein Entscheid bedeutet eine erfreuliche Stärkung eines verfassungsmässigen Grundsatzes und stellt damit in weitestem Sinne einen Beitrag zur Festigung von Medien- und Meinungsfreiheit dar. Das strafprozessuale Beschlagnahmeverbot wird inhaltlich – und nicht etwa räumlich – definiert und…

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