Präventivhaft im schweizerischen Strafprozess – de lege lata et ferenda1
Inhaltsübersicht:
- I. Einleitung
- II. Zulässigkeit von Regelungen zur Präventivhaft im Rahmen der Strafprozessordnung
- III. Präventivhaft de lege lata
- IV. Präventivhaft de lege ferenda
I. Einleitung
Untersuchungs- und Sicherungshaft2 sollen dazu beitragen, dass Strafverfahren nicht dadurch torpediert werden, dass sich die beschuldigte Person dem Zugriff der Strafbehörden entzieht und/oder die Beweislage verdunkelt.3 Neben den «klassischen» Haftgründen der Flucht- und Kollusionsgefahr kennt das Strafprozessrecht aber auch noch die Haftgründe der Wiederholungs- und der…
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