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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2020 | S. 307–314Es folgt Seite №307

Die strafprozessuale Notwendigkeit einer überprüfbaren Dolmetschertätigkeit

I. Komplexität der Dolmetschertätigkeit bei (strafprozessualen) Einvernahmen

Das Recht auf Verdolmetschung ist elementar: einerseits für das strafprozessuale Ziel, nach materieller Wahrheit zu streben,1 andererseits damit die beschuldigte Person nicht zum blossen Objekt im Strafverfahren verkommt.2 Ein zentraler Aspekt ist dabei die Sicherstellung der Dolmetschqualität innerhalb des Verfahrens.

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