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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2022 | S. 220–226Es folgt Seite №220

Betrügerisches Erlangen von Sexdienstleistungen – Anmerkungen zu BGE 147 IV 73

I. Relevanter Sachverhalt und Problemstellung

Student A. inserierte am 22.6.2016 auf einer Internetplattform: «Hallo ihr süssen, Suche auf diesem Weg eine junge W (bis 25ig) welche 2000 Fr. verdienen möchte! Melde dich!»1 Die spätere Privatklägerin B. meldete sich und fragte nach, was sie für die CHF 2000 tun müsse. A. antwortete ihr per E-Mail und unter einem Pseudonym «C.», dass er gerne…

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