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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2022 | S. 213–219Es folgt Seite №213

Art. 148a StGB (Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe) – Eine Analyse der ersten Urteile1

I. Einleitung

Art. 148a StGB wurde im Zuge der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ins StGB aufgenommen und ist seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft (siehe II.).2 Er enthält zwei Absätze, die als Vergehen (Abs. 1; Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) und Übertretung (Abs. 2; Busse) ausgestaltet sind.

Nur der erste Absatz hat die obligatorische Landesverweisung zur Folge (Art. 66a…

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