Rechtsfolgen der Nichtbeanstandung von Verfahrensfehlern durch die Verteidigung
Inhaltsübersicht
- I. Die Verantwortlichkeit für die Gesetzesförmigkeit des Strafverfahrens
- II. Systematisierung der einschlägigen Rechtsprechung
- III. Grund und Grenzen einer Präklusion prozessualer Rechte
- IV. Der Verzicht auf Parteirechte und/oder die Rügebefugnis
- V. Schlussfolgerungen für das Verhalten der Verteidigung
I. Die Verantwortlichkeit für die Gesetzesförmigkeit des Strafverfahrens
Der nunmehr in Art. 2 Abs. 2 StPO kodifizierte Grundsatz der Gesetzesförmigkeit des Strafverfahrens soll nicht nur eine willkürliche Verfahrensführung verhindern, sondern auch sicherstellen, dass für die Verfahrensbeteiligten verlässlich vorhersehbar ist, welche Ziele sie mit welchem Verhalten unter welchen Voraussetzungen…
[…]