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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2022 | S. 244–248Es folgt Seite №244

Nr. 24 Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, Urteil vom 25. August 2021 i.S. Statthalteramt Bezirk Dielsdorf gegen A. – SU210011

Art. 52 StGB: Gründe für die Strafbefreiung.

Von einer Strafe kann gemäss Art. 52 StGB abgesehen werden, wenn kumulativ sowohl Schuld als auch Tatfolgen geringfügig sind. Die Begehung eines Bagatelldelikts führt nicht automatisch zur Strafbefreiung. Vielmehr muss das Verhalten des Täters im Vergleich zu anderen unter die entsprechende Gesetzesbestimmung fallenden Taten als insgesamt unerheblich…

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