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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2016 | S. 132–135Es folgt Seite №132

Nr. 17 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 15. Januar 2016 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen X. – 6B_608/2015 (BGE 142 IV 11)

Art. 97 Abs. 3 StGB; Art. 354 StPO: Ende der Verfolgungsverjährung; Strafbefehl; ​Einsprache.

Der Strafbefehl stellt einen Urteilsvorschlag dar, welchen der Beschuldigte, indem er ​Einsprache erhebt, frei ablehnen kann. Soweit die ​Einsprache den Strafbefehl mit Wirkung ex tunc zunichtemacht, fehlt Letzterem die Eigenschaften eines den Lauf der Verfolgungsverjährung beendigenden…

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