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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2016 | S. 136–139Es folgt Seite №136

Nr. 18 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 17. August 2015 i.S. A. gegen verfahrensleitenden Vizepräsidenten des Kantonsgerichts Basel-Landschaft – 1B_55/2015

Art. 56 ff. StPO: Ausstand.

Die Freundschaft zwischen einem Parteivertreter und dem verfahrensleitenden Richter stellt einen Ausstandsgrund nur dar, wenn ihre Intensität und Qualität vom Mass des sozial Üblichen abweicht.

Bei hinreichendem Anlass hat das Gericht die notwendigen Sachverhaltsabklärungen von Amts wegen vorzunehmen und durch Würdigung der gesamten Umstände zu beurteilen, ob der…

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