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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2010 | S. 330–334Es folgt Seite №330

Nr. 55 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 4. Juni 2010 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern – 6B_168/2010

Art. 12 Abs. 2, 111 StGB: Verurteilung eines Rasers wegen eventualvorsätzlicher Tötung; Frontalkollision wegen massiv übersetzter Geschwindigkeit.

Das BGer hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach bei Unfällen im ​Strassenverkehr nicht ohne weiteres aus der hohen Wahrscheinlichkeit des Eintritts des tatbestandsmässigen Erfolgs auf dessen Inkaufnahme geschlossen werden kann. Eventualvorsatz…

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