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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2010 | S. 330–334Es folgt Seite №330

Nr. 55 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 4. Juni 2010 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern – 6B_168/2010

Art. 12 Abs. 2, 111 StGB: Verurteilung eines Rasers wegen eventualvorsätzlicher Tötung; Frontalkollision wegen massiv übersetzter Geschwindigkeit.

Das BGer hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach bei Unfällen im Strassenverkehr nicht ohne weiteres aus der hohen Wahrscheinlichkeit des Eintritts des tatbestandsmässigen Erfolgs auf dessen Inkaufnahme geschlossen werden kann. Eventualvorsatz in…

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