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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2020 | S. 256–260Es folgt Seite №256

Nr. 27 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 14. Januar 2019 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_403/2018

Art. 3 Abs. 2 lit. c, 101, 107 Abs. 1 lit. a und 276 Abs. 1 StPO: Dokumentationsgrundsatz; Einsichtnahme in Aufzeichnungen von Überwachungsmassnahmen.

Aus dem ​AnspruchaufrechtlichesGehör ergibt sich für die beschuldigte Person das grundsätzlich uneingeschränkte Recht, in alle für das Verfahren wesentlichen Akten Einsicht zu nehmen. Das Akteneinsichtsrecht soll sicherstellen, dass die…

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