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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2020 | S. 260–263Es folgt Seite №260

Nr. 28 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 18. Dezember 2019 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus und B. AG – 6B_712/2018

Art. 5 Abs. 1 StPO; Art. 29 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK: Beschleunigungsgebot; Verfahrenseinstellung aufgrund nicht angemessener Verfahrensdauer.

Gemäss Art. 5 Abs. 1 StPO nehmen die Strafbehörden die Strafverfahren unverzüglich an die Hand und bringen sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss. Das Beschleunigungsgebot gilt in sämtlichen Verfahrensstadien und verpflichtet die Strafbehörden,…

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