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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2023 | S. 198–204Es folgt Seite №198

Strafbestimmungen des AHVG

I. Einleitung

Aufgrund der engen Verbindung mit den Straftatbeständen des Steuerstrafrechts (wie Art. 175 DBG oder Art. 186 DBG)1 sind die Straftatbestände des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 20. November 1946 (AHVG)2 sehr praxisrelevant. Es ist daher erstaunlich, dass die Strafbestimmungen des AHVG im Schrifttum kaum erörtert worden sind.3

Das AHVG umfasst…

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