Strafbestimmungen des AHVG
Inhaltsübersicht:
- I. Einleitung
- II. Vergehen (Art. 87 AHVG)
- 1. Objektive Tatbestände
- a) Erwirkung von Leistungen durch unwahre oder unvollständige Angaben
- b) Beitragshinterziehung
- c) Umgehung der Beitragspflicht als Arbeitgebende
- d) Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen
- e) Verletzung der Schweigepflicht
- f) Verletzung der allgemeinen Meldepflicht
- g) Verletzung der Pflichten als Revisor
- 2. Subjektiver Tatbestand
- 1. Objektive Tatbestände
- III. Übertretungen (Art. 88 AHVG)
- IV. Praktische Fragen
- V. Fazit
I. Einleitung
Aufgrund der engen Verbindung mit den Straftatbeständen des Steuerstrafrechts (wie Art. 175 DBG oder Art. 186 DBG)1 sind die Straftatbestände des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 20. November 1946 (AHVG)2 sehr praxisrelevant. Es ist daher erstaunlich, dass die Strafbestimmungen des AHVG im Schrifttum kaum erörtert worden sind.3
Das AHVG umfasst…
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