Nr. 45 Obergericht Bern, 2. Strafkammer, Beschluss vom 1. Dezember 2014 i.S. A. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern und B. – SK.14.143
Art. 335 Abs. 2 StPO: Wegfall eines Richters in der Hauptverhandlung; Kollegial- und Einzelgericht.
Aus Art. 335 Abs. 1 StPO folgt, dass das gesetzmässig zusammengesetzte Gericht während der gesamten Hauptverhandlung, damit von der Eröffnung der Verhandlung (Art. 339 Abs. 1 StPO) bis zur Urteilseröffnung (Art. 351 StPO), in derselben Besetzung tagt. Im Gegensatz zur früheren…
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