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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2015 | p. 219–224Es folgt Seite №219

Nr. 33 Obergericht Zürich, II. Strafkammer, Urteil vom 23. Januar 2015 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl – SA140001

Art. 362 StPO: ​abgekürztesVerfahren; Abänderung der Anklageschrift anlässlich der Hauptverhandlung; falsche rechtliche Belehrung durch das Gericht.

Das erstinstanzliche Gericht kann die Anklageschrift im abgekürzten ​Verfahren mit Zustimmung der Parteien abändern. Beruht die Zustimmung der beschuldigten Person zur vereinbarten Abänderung der Anklageschrift indes auf einer falschen…

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