Nr. 37 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 21. Februar 2022 i.S. A.B. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_371/2021
Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO: Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens.
Gemäss Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO hat die beschuldigte Person Anspruch auf Entschädigung ihrer Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte, wenn sie ganz oder teilweise freigesprochen oder das Verfahren gegen sie eingestellt wird. Zu den Aufwendungen gehören die Kosten der…
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