Bundesgericht schafft Klarheit zur haftrichterlichen Kompetenz
Die Staatsanwaltschaft führt das Vorverfahren.1 Sieht sie die Voraussetzungen als erfüllt an, beantragt sie dem Haftgericht die Versetzung des Beschuldigten in Untersuchungshaft. Sie kann eine lediglich befristete Haftdauer oder anstelle der Haft Ersatzmassnahmen beantragen. Im Haftverfahren ist sie Verfahrenspartei.2 Das Haftgericht prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die U-Haft…
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