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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2020 | p. 374–378Es folgt Seite №374

Nr. 40 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 10. Januar 2020 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis – 1B_595/2019

Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO: Haftgrund der Wiederholungsgefahr; Anforderungen bei Vermögensdelikten.

Wiederholungsgefahr im Sinne von Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO liegt vor, wenn die beschuldigte Person eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtig ist und ernsthaft zu befürchten ist, dass sie durch schwere Verbrechen oder Vergehen die Sicherheit anderer erheblich gefährdet, nachdem sie…

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