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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2023 | p. 104–111Es folgt Seite №104

Nr. 14 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 20. Juni 2022 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Krankenkasse B. und C. – 6B_1362/2020

Art. 141 Abs. 2 StPO; Art. 14 und 179ter StGB: Verwertbarkeit eines Beweismittels; Entlastungsbeweis; unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen; Rechtfertigungsgründe.

Art. 141 Abs. 2 in fine StPO gilt analog für die Verwertbarkeit von Beweismitteln, die von Privatpersonen rechtswidrig erlangt wurden (E. 14.4.2). Das von dieser Bestimmung aufgestellte Verwertungsverbot gilt nur für Beweise, die die…

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