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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2022 | p. 130–136Es folgt Seite №130

Zum Begriff des nichtöffentlichen Gesprächs i.S.v. Art. 179bis und 179ter StGB im Lichte der Rechtsprechung des Bundesgerichts – zugleich Besprechung von BGE 146 IV 126

I. Einleitung

Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist der Begriff des nichtöffentlichen Gesprächs gemäss Art. 179bis Abs. 1 (Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche) und Art. 179terAbs. 1 StGB (Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen). Anlass, sich mit dem Begriff des nichtöffentlichen Gesprächs auseinanderzusetzen, bildet die mit BGE 146 IV 1261 vorgenommene Änderung der Rechtsprechung…

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