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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2022 | p. 23–27Es folgt Seite №23

Nr. 5 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 20. Mai 2020 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft – 6B_878/2019

Art. 141, 269 Abs. 2, 280 und 431 Abs. 1 StPO: Beweisverwertbarkeit; unrechtmässige Anbringung eines GPS-Senders zwecks Überwachung; Entschädigung und Genugtuung.

Beweise, die Strafbehörden in strafbarer Weise oder unter Verletzung von Gültigkeitsvorschriften erhoben haben, dürfen nicht verwertet werden, es sei denn, ihre Verwertung sei zur Aufklärung schwerer Straftaten unerlässlich (Art. 141 Abs…

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