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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2023 | p. 420–431Es folgt Seite №420

Nr. 40 Obergericht des Kantons Nidwalden, Strafabteilung, Beschluss vom 10. Mai 2022 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Nidwalden – SA 21 5

Art. 131 Abs. 3 und 147 Abs. 1 StPO: Sicherstellung der notwendigen Verteidigung; Teilnahmerechte bei Beweiserhebungen; Verzicht des Beschuldigten auf Verfahrensrechte.

An einen rechtswirksamen Verzicht auf wichtige rechtsstaatliche Verfahrensgarantien sind hohe Anforderungen zu stellen. Er muss auf dem Willen der beschuldigten Person beruhen sowie förmlich und unzweideutig zum Ausdruck gebracht…

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