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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2021 | p. 269–273Es folgt Seite №269

Nr. 23 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 24. April 2020 i.S. Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern gegen A. – 6B_1219/2019

Art. 6 Ziff. 1 und 3 EMRK; Art. 29 Abs. 2 und 32 Abs. 2 BV: Unverwertbarkeit von Zeugenaussagen mangels Konfrontation.

Eine belastende Aussage ist grundsätzlich nur verwertbar, wenn die beschuldigte Person wenigstens einmal während des Verfahrens angemessene und hinreichende Gelegenheit hatte, das Zeugnis in Zweifel zu ziehen und Fragen an den Belastungszeugen zu stellen. Diesem Konfrontationsanspruch –…

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