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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2020 | p. 179–181Es folgt Seite №179

Nr. 22 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 5. Dezember 2019 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt und B. – 6B_234/2019

Art. 158 StPO: Form und Inhalt ​der Belehrung zu Beginn ​der ersten Einvernahme.

Polizei oder Staatsanwaltschaft weisen die beschuldigte Person gemäss Art. 158 Abs. 1 StPO zu Beginn ​der ersten Einvernahme in einer ihr verständlichen Sprache darauf hin, dass gegen sie ein Vorverfahren eingeleitet worden ist und welche Straftaten Gegenstand des Verfahrens bilden (lit. a). Weiter ist darauf…

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