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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2008 | p. 332–334Es folgt Seite №332

Nr. 66 Obergericht Bern, 2. Strafkammer, Urteil vom 12. Februar 2008 i.S. Y. – 2007/380

Art. 33 Abs. 4, 55a, 126 StGB: Unzulässige Einsprache ​des beschuldigten Ehegatten gegen die Verfahrenseinstellung wegen Tätlichkeiten in der Ehe.

Die in Art. 33 Abs. 4 StGB vorgesehene Einspruchsmöglichkeit gegen den Rückzug ​des Strafantrags ist auf die ​EinstellungdesVerfahrens nach Art. 55a StGB nicht analog anwendbar. Die strafrechtliche Intervention von Amtes wegen ist mit Rücksicht…

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