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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2013 | p. 8–10Es folgt Seite №8

Nr. 3 Obergericht Solothurn, Strafkammer, Beschluss vom 17. April 2011 i.S. X.Y. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn – STBER.2011.32

Art. 102 Abs. 1 und 2 StGB: strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens; Zurechnungsnorm oder eigenständiger Straftatbestand?

Nach Abs. 1 von Art. 102 StGB wird das ​Unternehmen an Stelle des eigentlichen Täters bestraft, der zufolge mangelhafter Organisation des Unternehmens nicht ermittelt werden kann. Aufgrund dieser gesetzgeberischen Konzeption, des Gesetzeswortlautes («… so wird das…

[…]