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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2010 | p. 204–205Es folgt Seite №204

Nr. 32 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 13. August 2009 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und A. – 6B_115/2009

Art. 122 Abs. 2 und 3, 125 Abs. 2 StGB: vorschnelle Einstellung eines Strafverfahrens gegen einen Arzt; schwere Körperverletzung durch misslungene Schönheitsoperation.

Sind mehr als sechs Jahre nach ​einer misslungenen Schönheitsoperation immer noch offensichtliche Schädigungen der Gesichtshaut sowie am Hals vorhanden, kann dies als arge und bleibende Entstellung des Gesichts i.S.v. Art. 122 Abs…

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