Nr. 23 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 8. März 2013 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen X. – 6B_232/2012
Art. 112 StGB: versuchter eventualvorsätzlicher Mord.
Mord zeichnet sich durch eine aussergewöhnlich krasse Missachtung fremden Lebens bei der Durchsetzung eigener Absichten aus. Ob die besondere Skrupellosigkeit vorliegt, ist auf der Basis einer Gesamtwürdigung aller inneren und äusseren Faktoren des konkreten Einzelfalls zu entscheiden. Dass der Vater den Tod seines Babys «nur» in Kauf nimmt,…
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