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Deutschschweizer Juristen begegnen französischen Texten traditionell mit einer Mischung aus Scheu und Scham. Scheu, weil sie befürchten, den Text nicht in seiner ganzen Dimension zu erfassen, und Scham, weil sie insgeheim wissen, dass für den Schweizer Juristen eine Amtssprache keine Fremdsprache sein darf. Derlei Hemmungen müssten sie nicht davon abhalten, das Lehrbuch von Yvan Jeanneret und André Kuhn zu erwerben. Das Werk ist in einer ebenso schönen wie klaren Sprache verfasst und deshalb…