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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2022 | p. 162–167Es folgt Seite №162

Nr. 17 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 12. November 2021 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_1258/2020

Art. 129 StGB: Gefährdung des Lebens; Skrupellosigkeit.

Gemäss Art. 129 StGB macht sich der Gefährdung des Lebens schuldig, wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt. In objektiver Hinsicht erfordert der Tatbestand den Eintritt einer konkreten, unmittelbaren Lebensgefahr. Die Gefahr muss unmittelbar, nicht aber unausweichlich erscheinen. Bei Würgevorfällen wird…

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