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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2021 | p. 162–168Es folgt Seite №162

Nr. 12 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 11. Dezember 2019 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern – 6B_149/2019

Art. 21 und 197 Abs. 4–6 StGB: Gewaltpornografie; «Spanking»-Videos; Verbotsirrtum; Einziehung.

Art. 197 Abs. 5 StGB stellt u.a. die Herstellung von pornografischen Bildaufnahmen zum eigenen Konsum unter Strafe, wenn sie sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen zum Inhalt haben. Jedenfalls dann, wenn die gezeigte Gewalttätigkeit nicht im offenkundigen gegenseitigen…

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