Das VStrR trat 1975 in Kraft und ist – anders als z. B. das frühere BStP – auch mit Erlass der StPO (1. 1. 2011) in Kraft geblieben. Es gelangt zur Anwendung, wenn die Strafverfolgung einer Bundesverwaltungsbehörde übertragen ist. 2020 ist der Basler Kommentar (BSK) VStrR in erster Auflage erschienen, der eine grosse Lücke in der wissenschaftlichen Literatur zum Verwaltungsstrafrecht schliesst. Zur Autorenschaft gehören neben spezialisierten Fachpersonen aus Forschung, Anwaltschaft und…
From the magazine forumpoenale Numéro 1/2021 | p. 79-79 The following page is 79
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